§1 Anwendungsbereich der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen. Auf diese AGB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§2 Vertragspartner
Auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen
dem Kunden
und
Daniel Brußig (Mietpark Saar-Pfalz), im Folgenden kurz „Anbieter“
Kastanienweg 17 , 66424 Homburg (Lager/Montage)
kontakt@mietpark-saar-pfalz.com
+49173 7615995
Finanzamt Homburg/Saar
der Vertrag zustande.
§3 Vertragsgegenstand
Vertraglich geregelt ist die leihweise Überlassung von Dachboxen und Grundträgern.
Bezüglich der Details des jeweiligen Angebots wird auf die jeweilige Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.
§4 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail, die Homepage oder das Portal Kleinanzeigen zustande.
Schritte bis zum Vertragsschluss wären:
1. Anruf bzw. senden einer Anfrage über das Internetportal Kleinanzeigen. Die Anfrage des Kunden wird vom Anbieter geprüft und bestätigt, insbesondere der Preis, die genaue Ausleihzeit und evtl. erfolgen Rückfragen bezüglich des genauen Automodells
2. Bestätigungsinfo via E-Mail. Hiermit kommt der Mietvertrag verbindlich zustande. Der Vertrag wird für die im Mietvertrag genannte Dauer geschlossen.
Die Auswahl der Dienstleistung, der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.
§5 Mietvereinbarungen
Der im Mietvertrag schriftlich fixierte Preis ist ausschlaggebend und im Voraus zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich inklusive Montage/Demontage und Endreinigung. Mietzeitüberschreitungen sind ausschließlich nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Bei Verhinderung von Anschlussvermietungen sind entgangene Einnahmen ohne Rabatte zu zahlen. Anspruch auf Preisrückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe besteht nicht.
Lediglich vom Mieter darf die Mietsache genutzt werden. Es wird bei der Rückgabe der gleiche Zustand erwartet wie bei der Abholung.
Widerrufsbelehrung:
Der Mieter hat das Recht seine Reservierung abzusagen. Dies hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 14 Tagen vor Abholung der Mietgegenstände. Bei späteren Reservierungsabsagen gilt folgende Regelung: bis fünf Tage vor Abholtermin sind 50% der Vergütung, bis drei Tage vor Abholtermin 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig.
Alle Preise sind Endpreise und enthalten gemäß § 19UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Die Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB bestätigt der Mieter bei Abholung der Mietgegenstände mit seiner Unterschrift. Weiterhin bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift die einwandfreie Übernahme des Mietartikels.
§5.1 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt eine mängelfreie und verkehrssichere Vermietsache nebst dem im Vertrag genannten Zubehör.
§5.2 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat den Mietartikel sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß zu sichern. Im Falle des Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, nachzuweisen, dass die Mietsache ordnungsgemäß abgesichert war. Unfälle oder sonstige Beschädigungen an der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen; kleinere Schäden sind spätestens bei Rückgabe mitzuteilen.
§6 Haftung des Vermieters
Der Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage/Demontage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung. Für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.
§7 Haftung des Mieters
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Nachlässigkeit, Unglücksfälle, Feuer, Diebstahl, Abhandenkommen des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke (vgl. 7.1). Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Bei Beschädigungen jeglicher Art, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich der Mietsache auf den aktuellen Neukaufwert bzw. bei geringfügigen Schäden auf den Reparaturanteilswert. Gebrochene, defekte oder fehlende Teile werden je nach originaler Ersatzteilliste bestellt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls, wenn der Mieter die Beschädigung aus grobem Verschulden verursacht oder gegen seine Anzeigepflicht verstoßen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.
§7.1 Verbotene Nutzung der Mietsache
Dem Mieter ist untersagt, die gemieteten Artikel zu nutzen:
Sicherheitshinweise: Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters vom Vermieter ausgehändigten Empfehlungen für Nutzer zu beachten (s.a. §7.2)
§7.2 Verwendung der Mietgegenstände
Bei der Montage des Trägersystems bzw. der Boxen oder auch der Fahrradträger erhält der Kunde eine mündliche Unterweisung zur Nutzung der Mietgegenstände und deren Besonderheiten im Umgang (z.B. verändertes Fahrverhalten des Wagens oder auch Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen maximalen Geschwindigkeit von 130 Km/h).
§8 Mietvoraussetzung und Kaution
Die Kaution für die gemieteten Gegenstände beträgt 150 Euro in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises, alternativ Reisepasses oder auch eines Führerscheins.
Bezüglich der jeweilige Höhe der Kaution wird wieder auf die jeweilige Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.
Die Kaution dient als Pfand, zur eventuellen Regulation von Schäden, die vom Mieter verschuldet wurden und als Sicherheitsleistung. Sie wird bei vollständiger Rückgabe im einwandfreien Zustand gesamt bzw. in bar zurückerstattet.
§9 Versicherung
Eine Versicherung der Mietgegenstände ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietgegenstände und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ - Versicherung, selbstständig versichert werden.
§10 Haftungsausschluss
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Gerichtsstand ist in Homburg/Saar.
Datenschutz
Es werden keine Daten zur Weitergabe oder zu Werbezwecken gespeichert.
Zum Zwecke des Mietvertrags werden folgende Daten gespeichert:
Name – Telefonnummer – Mailadresse
Mietartikel – Mietzeitraum – Fahrzeugtyp
Diese Daten dienen nur zur Vereinfachung bei erneuter Vermietung und können auf Wunsch des Kunden auch gelöscht werden.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen (Salvatorische Klausel).
Homburg, 24.09.2023
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